ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „Landgut am Hochwald“
Wir sind bemüht unseren Gästen jeden erdenklichen Service zu bieten und allen Wünschen möglichst schnell und unbürokratisch nachzukommen. Gleichwohl sind im beiderseitigen Interesse die Einhaltung folgender AGB´s sowie der Goldenen Regeln erforderlich:
1. Bei einer unverbindlichen Reservierung geben wir Ihnen eine Option für sieben Tage. In dieser Zeit halten wir für Sie die besprochenen Räumlichkeiten frei. Optionen werden nur für jeweils einen Termin vergeben. Innerhalb der Optionszeit teilen Sie uns bitte schriftlich (inklusive Rechnungsadresse) mit, dass Sie aus Ihrer Option eine verbindliche Reservierung machen möchten. Mit der Zahlung (Bar oder per Überweisung) der von uns gestellten Anzahlungsrechnung innerhalb von sieben Tagen wird Ihre Reservierung dann verbindlich. Die Anzahlungssumme staffelt sich nach der Personenanzahl und der Größe des Raumes. Die geleistete Anzahlung wird Ihnen natürlich nach Veranstaltung vom eigentlichen Rechnungsbetrag subtrahiert.
2. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen sowie für nachträgliche Vertragsänderungen. Änderungen des von Ihnen geplanten Veranstaltungsablaufes können wir nur akzeptieren, wenn Sie uns bis zehn Tage vor der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Änderungen des bestellten Büffets/Menüs sowie die Anzahl der Personen sind grundsätzlich nur bis zu Sieben Tage vor der Veranstaltung möglich. Sollten die Änderungen nicht schriftlich zu diesem Termin vorliegen, wird die Veranstaltung wie vereinbart, in Rechnung gestellt (auch wenn am Veranstaltungstag tatsächlich weniger Personen verzehrt haben).
3. Stornierungen von Veranstaltungen müssen spätestens 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei uns vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Stornierung kostenfrei.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Veranstaltungen mit einem separaten Vertrag wie Hochzeiten, Workshops, Tagungen u.s.w. Hier gelten die angegebenen Stornierungsbedingungen im Vertrag.
Bei kurzfristigeren Stornierungen sind wir berechtigt einen angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und insbesondere für die Reservierung des Veranstaltungsbereichs zu verlangen. Wenn keine gleichwertige Veranstaltung den vereinbarten Termin übernimmt, betragen die pauschalierten Rücktrittskosten... ... bei einer Stornierung in der Zeit zwischen 12 und 8 Wochen vor Veranstaltungstermin 25% vom Anzahlungsbetrag. ... bei einer Stornierung zwischen 8 und 4 Wochen vor Veranstaltungstermin 50% vom Anzahlungsbetrag.
Ergänzung zu Punkt 3:
... bei einer Stornierung weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungstermin 100% vom Anzahlungsbetrag ... gebuchte Sonderleistungen wie z.B. zusätzliche Technik, Zelte, unser Gästehaus usw. werden bei einer Stornierung bis zum 10. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zu 50% und bis zum 7. Kalendertag vor dem Veranstaltungstermin zu 100% berechnet.
Das “Landgut am Hochwald“ hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, soweit Form und Inhalt der Veranstaltung ausreichend Grundlage bietet, um dem Ruf nach außen, sowie in sonstiger Weise hin zu Schaden. Im Falle von höheren Gewalteinflüssen, wie z.B. Überschwemmungen, Brand, Einbruch, etc. und die daraus bestehende Gefahr Ihre Veranstaltung nicht vertragsgemäß ausführen zu können, hat die Landgut am Hochwald Betriebs GmbH das Recht vom Vertrag zurückzutreten und kann in diesem Falle nicht schadensersatzpflichtig gemacht werden! Bei anderweitigen Einflüssen behält sich die Landgut am Hochwald Betriebs GmbH das Recht vor bis zu einem Zeitraum von 3 Monaten vor der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten.
4. Im Fall der Reklamation hat der Gast eventuelle Mängel unverzüglich, d.h. während der Veranstaltung dem Bankettleiter gegenüber zu rügen, so dass der Veranstalter die Möglichkeit der Nachbesserung hat. Soweit das Rügerecht durch den Gast nicht innerhalb der o.g. Frist ausgeübt wird, ist eine spätere Reklamation ausgeschlossen. Das „Landgut am Hochwald“ übernimmt keine Haftung für Schäden oder Beschmutzungen an Kleidungsstücken der Gäste. Dies gilt nicht für Schäden, die vom „Landgut am HochwalD“ vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Das „Landgut am Hochwald“ haftet insbesondere nicht für Verschmutzungen an Ball- oder Hochzeitskleidern, die aufgrund ihrer Beschaffenheit mit dem Fußboden in Berührung kommen.
5. Nach Beendigung der Veranstaltung muss die Rechnung vom Veranstalter beim Bankettleiter schriftlich quittiert werden. 50% der vertraglich vereinbarten Leistungspauschale werden Ihnen 21 Tage vor der Veranstaltung per Rechnung angezeigt und müssen 7 Tage vor der Veranstaltung auf unserem Konto, oder bar eingegangen sein. Die übrig bleibende Differenz zum Endrechnungsbetrag (Gesamtsumme an verzehrten Speisen und Getränken plus zusätzlich vereinbarter Leistungen) ist am Schluss der Veranstaltung, spätestens innerhalb von Drei Werktagen zur Zahlung fällig. Die Zahlung soll ebenfalls in bar oder per Überweisung, erfolgen. EC- Karten und Kreditkarten werden als Zahlungsmittel akzeptiert, Sollten Rechnungen nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungseingang bezahlt worden sein, wird der Betrag unter Erhebung einer Mahngebühr von 10€ angemahnt. Sollte die Mahnung nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Eingang bezahlt worden sein, wird unverzüglich ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Die dadurch entstandenen Kosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
6. Wir behalten uns das Recht vor bei einer Reduzierung der Personenzahl durch den Gast die abgesprochene Räumlichkeit zu verlegen und Tischordnungen nach bestem Wissen und Gewissen zu ändern.
7. Wir möchten Sie ferner darüber informieren, - dass Sie als Organisator der Veranstaltung für von Ihren Gästen verursachte Beschädigungen persönlich haftbar bzw. schadensersatzpflichtig sind. - dass wir für jegliche mitgebrachten Dekorationsgegenstände, Geschenke oder ähnliche Dinge keine Haftung übernehmen. - dass Dekorationsgegenstände binnen 48 Stunden nach der Veranstaltung abgeholt werden sollen
8. Die/der Unterzeichner erklären(t), dass sie seitens des „Landguts am Hochwald“ darauf hingewiesen worden sind, dass Urheberrechte bei der Wiedergabe von Musik zu beachten sind und eine Anmeldung bei der GEMA notwendig ist soweit die Wiedergabe der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird. Die Wiedergabe eines Werkes ist öffentlich, wenn sie für eine Mehrzahl von Mitgliedern der Öffentlichkeit bestimmt ist.
Ergänzung zu Punkt 8:
Zur Öffentlichkeit gehört jeder, der nicht mit demjenigen, der das Werk verwertet, oder mit den anderen Personen, denen das Werk in unkörperlicher Form wahrnehmbar oder zugänglich gemacht wird, durch persönliche Beziehungen verbunden ist. D.h., haben Sie Gäste zu denen Sie nicht in persönlicher Beziehung stehen, ist eine Öffentlichkeit im zuvor benannten Sinn hergestellt. Die/der Unterzeichner versichern (t), dass die notwendige Anmeldung bei der GEMA vor der Veranstaltung erfolgt. Sollte das „Landgut am Hochwald“ wegen nicht erfolgter oder unzureichender Anmeldung in Anspruch genommen werden, so stellen (t) die/der Unterzeichner diese von Forderungen seitens der GEMA frei.
9. Sollten Künstler von dem Veranstalter gebucht sein, kommt das „Landgut am Hochwald“ nicht für zusätzliche Kosten, wie Verpflegung, Anfahrt oder Übernachtungen auf.